Beim Contracting übernimmt ein Energielieferant die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie.
Im Rahmen eines Contractingvertrages übernimmt der Contractor die Abwicklung des Einkaufs, die Planung und die Errichtung der Anlage. Wobei der Auftrag die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen kann.
Ein wesentlicher Vorteil für den Contractingnehmer besteht darin, dass er keine Investitionen in die Energieanlage tätigen muss und dass die Verantwortung der Instandhaltung und Wartung der Energieanlage beim Contractinggeber angesiedelt ist. Der Bezug von Energie über den Contractor kann für den Kunden noch andere Vorteile haben:
Koordinierung und Abwicklung der Aufgaben übernimmt der Contractor
keine Aufwendungen für Investitionen/Finanzmittel stehen für andere Maßnahmen zur Verfügung
erhöhte Versorgungssicherheit
Einsatz effizienter und energiesparender Technik
regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Anlage
Senkung des Primärenergieverbrauchs
Beitrag zum Umweltschutz
durch die entstehen Kostenvorteile und Synergieeffekte